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Kleinere Ausbesserungen allerdings müssen vom Mieter übernommen werden. Aber wo liegt hier die Grenze? Die Möglichkeit der vertraglichen Regelung besteht bei Abschluss des Mietsvertrages, hier wird eine feste Summe eingesetzt bis zu der kleinere Reparaturen vom Mieter übernommen werden müssen. Bei größeren Reparaturen darf der Mieter nicht einfach einen Handwerker seiner Wahl bestellen, hier muss der Vermieter in Kenntnis gesetzt werden der dann eine Reparatur in Auftrag gibt. Sollte der Mieter diesen Schaden schuldhaft hervorgerufen haben muss er sich an den Reparaturkosten beteiligen wenn nicht sogar ganz übernehmen.
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